Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemeinsame Allgemeine Geschäftsbedingungen des
INSTITUT FÜR FAMILIENTHERAPIE WEINHEIM
Ausbildung und Entwicklung e.V.
und der
IF WEINHEIM GmbH
Institut für systemische Ausbildung und Entwicklung
§ 1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für Seminare und Veranstaltungen, zu denen kein separater Vertrag erstellt wird. Hierunter fallen insbesondere Seminare im Rahmen des Offenen Modulsystems, Grundlagenseminare, Sonder- und Wahlseminare, Symposien, Tagungen, Supervisionen und das Angebot des Kompetenznetzwerkes Systemisches Elterncoaching.
Der/die Teilnehmer/in erklärt mit Anmeldung zum Seminar sein Einverständnis zu den folgenden Bedingungen:
§ 2. Leistungen des Instituts
Das Institut verpflichtet sich, für die Seminare Lehrtherapeuten/innen für die vereinbarten Kompaktseminare und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Das Institut behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bzw. wegen unvorhersehbarer Entwicklungen nach Anmeldung zur Aufrechterhaltung des Fortbildungszweckes organisatorische Änderungen vorzunehmen, insbesondere den Wechsel des Tagungsortes sowie die Verlegung des Seminartermins und die Durchführung von Seminaren mit einem anderen Lehrtherapeuten bei Krankheit. Für etwaige Aufwendungen des Teilnehmers aufgrund organisatorischer Änderungen haftet das Institut nicht.
§ 3. Pflichten des/der Teilnehmenden, Gebührenzahlung
Während der Seminare werden Unterkunft und Verpflegung im Tagungshaus nach Wahl des Institutes empfohlen. Die Kosten dafür sind in den Fortbildungsgebühren nicht enthalten und vom/von der Teilnehmer/in jeweils an das Tagungshaus direkt zu zahlen. Bei eventueller Nichtteilnahme an einer Veranstaltung sind die jeweiligen Rücktrittsbedingungen des Hauses für den/die Teilnehmer/in bindend.
Für den/die Fortbildungsteilnehmer/in besteht Präsenzpflicht bei den Veranstaltungen des Lehrganges. Die fällig gewordenen Gebühren werden in der Regel nach den Veranstaltungen in der jeweils ausgeschriebenen Höhe angefordert und sind dann nach erhalt der Rechnung innerhalb 7 Tagen sofort zahlbar.
§ 4. Rücktritt des/der Teilnehmenden
Bei Rücktritt seitens des/der Teilnehmers/in 15 bis fünf Wochen vor der Veranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 40,- fällig. Bei Abmeldungen bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die halbe, bei späterer Absage die gesamte Seminargebühr zu entrichten. Bei Veranstaltungen, die im Rahmen von Ausbildungsverträgen gebucht werden, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Kündigungsfristen. Nur schriftliche Abmeldungen sind rechtswirksam.
Bei Nichtteilnahme an einer Veranstaltung werden die jeweiligen Rücktrittskosten des Tagungshauses für den/die Teilnehmer/in weiterberechnet. Wir weisen darauf hin, dass durch Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung Stornokosten übernommen werden (siehe hier).
§ 5. Absage der Veranstaltung seitens des Instituts
Das Institut behält sich vor, Seminare abzusagen, wenn das Erreichen der geforderten Teilnehmerzahl (mind. 8 TN/Lehrtherapeut) von Seiten des Institutes für fraglich befunden wird oder bei höherer Gewalt. Die Seminarabsagen erfolgen rechtzeitig 4-6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Post oder E-Mail.
§ 6. Seminarorganisation · Datenweitergabe
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Seminarorganisation die Kontaktdaten in Teilnehmerlisten an Mitteilnehmende der gleichen Veranstaltung, Dozenten und Tagungsstätten weitergegeben werden.
Dies geschieht, um die Anreisekoordination für die Teilnehmenden zu erleichtern und die Seminarorganisation sicherzustellen. Die Teilnehmerlisten enthalten folgende Daten: Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
§ 7.a) Kostenregelung bei ausbleibender Förderung
Falls zugesagte Fördermittel seitens öffentlicher Förderstellen nicht oder nur teilweise ausgezahlt werden, behalten wir uns vor, den Teilnehmenden die verbleibenden Kurs- oder Teilnahmegebühren in Rechnung zu stellen. Die Förderung erfolgt nur, wenn die Fördermittel tatsächlich und vollständig vom Fördergeber ausgezahlt werden.
b) Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Baden-Württemberg: Für ausgewählte Fachkurse besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Fachkursförderprogramms Baden-Württemberg. Die Teilnahmebedingungen und Berechtigungen zur Inanspruchnahme der Förderung liegen im Ermessen der ESF-Förderstelle. Der Wunsch eines Teilnehmenden am Förderprogramm teilzunehmen, wird durch die Übermittlung von Teilnahmefragebogen und Zielgruppenabfrage im Original vor Seminarbeginn angezeigt. Die teilnehmende Person erhält daraufhin nach Seminarteilnahme eine um die Förderung verminderte Rechnung. Sollte die Bewilligungsbehörde die Förderung nach Ablauf der Förderperiode im Nachhinein ablehnen, dann behält sich das Institut das Recht vor, die abgelehnte Förderung bei der teilnehmenden Person nachzufordern und in Rechnung zu stellen.
§ 8. Schweigepflicht und Datenschutz
Teilnehmende unserer Veranstaltungen verpflichten sich zum Schutz der Privatsphäre im Sinne des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Das bedeutet absolute Verschwiegenheit über alle in den Veranstaltungen des IF Weinheim bekannt werdenden Umstände und Vorgänge, auch über die persönlichen Verhältnisse der behandelten Personen, Familien, Organisationen sowie der Kursteilnehmer und Dozenten. Teilnehmende dürfen unbefugten Dritten keinen Zugang zu personenbezogenen Daten verschaffen.
Die Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Ende eines Weiterbildungsvertrags oder dem Ende eines Seminars. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch den eigenen Familienangehörigen gegenüber.
Mir ist bekannt, dass ein Bruch der Verschwiegenheit zum Ausschluss von Veranstaltungen am IF Weinheim führen und Anlass zu einem Strafverfahren sein kann. Der Gesetzestext des § 203 StGB ist mir bekannt.
Stand September 2024