Fortbildungspunkte

Für Seminare können Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Ärzt*innen Fortbildungspunkte bei ihren Kammern beantragen. Für die meisten Seminarangebote wurden in der Vergangenheit von den heilberuflichen Kammern mind. 8 Fortbildungspunkte je Seminartag bewilligt. Ihre Kammer und die Geschäftsstelle des IF Weinheim unterstützen Sie gerne bei Fragen.
Sollte eine Einzelbeantragung durch ein Kammermitglied nicht möglich sein, kann auch eine Antragstellung durch das IF Weinheim erfolgen. In diesen Fällen muss das Interesse an Fortbildungspunkten mindestens 12 Wochen im Voraus ausdrücklich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Ein Antrag auf Akkreditierung ist von Seiten der Kammer nach Ablauf dieser Frist leider nicht mehr möglich. Handelt es sich um Fortbildungspunkte bei Seminarreihen, teilen Sie uns bitte fristgerecht mit, für welche Module im Einzelnen oder ob Sie ggf. Fortbildungspunkte für die gesamte Seminarreihe benötigen. Leider können wir keine Zusicherung für einen positiven Bescheid des Akkreditierungsantrags geben, da die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen der einzelnen Kammern dazu führen, dass wir nicht immer alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen können.

Da uns von den heilberuflichen Kammern Gebühren in Rechnung gestellt werden, erlauben wir uns je Teilnahmebescheinigung eine Kostenbeteiligung zu erheben, die sich nach der Höhe der Fortbildungspunkte richtet (1 UE = 1 €).