Bildungsgutschein – Fördermöglichkeit für Ausbildungen

zertifiziert gemäß AZAV – Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung und zukünftig AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Das IF Weinheim ist zugelassener Weiterbildungsträger bei der Agentur für Arbeit (zertifiziert gemäß AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). 2019_08_06_Zertifikat und Anlage_IF Weinheim_AZAV_ges.pdf
Liegen die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vor, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten bis zu 75% zugesichert wird. Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung und Entscheidung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. 

Möglich ist die Förderung für die

  • Weiterbildung Systemische Beratung im festen Gruppenkontext und im Modulsystem
  • Weiterbildung Systemische Therapie im Modulsystem
  • aufbauende Weiterbildung Systemische Supervision

Detailliertere Informationen zum Bildungsgutschein stehen Ihnen hier zur Verfügung.

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Förderprogramm Fachkurse – Baden-Württemberg

Für Teilnehmende wohnhaft oder angestellt in Baden-Württemberg besteht je nach Alter die Möglichkeit, 30% bis 70% Zuschuss zu den Seminargebühren zu erhalten. Eine Beschreibung der Ziele, Ergebnisse sowie die finanzielle Unterstützung durch die EU finden sie hier: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Der ESF Plus (esf-bw.de). Lediglich das Ausfüllen eines speziellen Teilnehmerfragebogens und einer Zielgruppenabfrage bei der Anmeldung ist gefordert. Die beiden Dokumente finden Sie hier: 

Damit die von Ihnen eingereichten Unterlagen den Anforderungen entsprechen, beachten Sie bitte Folgendes: Die Formulare Zielgruppenabfrage und Teilnahmefragebogen online ausfüllen. Dazu muss das Dokument bezüglich der Bearbeitung aktiviert werden. Danach beide Dokumente ausdrucken und unterschreiben. Anschließend per Post in die Geschäftsstelle der IF Weinheim GmbH schicken. Diese Vorgehensweise gilt für jedes Seminar und jeden Supervisionstermin einzeln. Sobald die Dokumente im Original in der Geschäftsstelle vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und die Förderkriterien erfüllt sind, kann die Förderung berücksichtigt werden.   

Im Fall von Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt über unser Institut. Ausgeschlossen sind leider Angestellte bei Bund, Land und Kommunen. Eine Liste der förderfähigen Kurse im Förderzeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2024 finden Sie hier.

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Bildungsscheck – Fördermöglichkeit einzelner Seminare

Nur für Einzelseminare akzeptieren wir je einen

  • Bildungsscheck NRW
  • Bildungsscheck Brandenburg
  • Weiterbildungsbonus Hamburg
  • Qualifizierungsscheck Hessen
  • Qualischeck Rheinland-Pfalz

wenn die Seminargebühren mindestens € 300,- betragen und der „Scheck“ vor Seminar­anmeldung ausgestellt ist. Für Weiterbildungen im festen Gruppenkontext werden „Schecks“ (ausgenommen NRW) nicht angenommen.

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Bildungsscheck – Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen

Der Bildungsscheck NRW mit einer Förderung  von bis zu € 500,- (max. 50%) kann für Einzelseminare und Weiterbildungen in der festen Gruppe eingesetzt werden (siehe Kursliste hier). Die Förderung „Weiterbildungsbonus Hamburg“ kann 50% bis maximal € 750,- betragen. Bildungsschecks können nach einer Seminaranmeldung, müssen aber vor Seminar-/Weiterbildungsbeginn am IF Weinheim eingereicht werden.

Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen werden in Niedersachsen über die NBank gefördert. Informationen finden Sie unter www.nbank.de.

Weitere Infos sind erhältlich z.B. unter

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Bildungsurlaub

Unsere Ausbildungsgänge sind in den meisten Bundesländern mit ­Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen als Bildungsurlaub anerkannt. Bei Einzel- oder Sonderanträgen können bei einigen Behörden (z.B. Hamburg und Schleswig-­Holstein) Antragskosten entstehen, die vom Teilnehmenden übernommen werden müssen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen durch die Behörden mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Planen Sie daher entsprechend frühzeitig.

Die Baden-Württemberg- und NRW-Bildungsträgeranerkennung steht zum Download bereit.

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Bitte beachten Sie, dass sich die von uns veröffentlichten Informationen bezüglich Zertifizierungen, Fortbildungsmaßnahmen, Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub jederzeit ändern können. Da die Bestimmungen von Dritten festgelegt werden und sich stetig verändern, können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die hier veröffentlichten Bestimmungen auch gültig sind. Wir bemühen uns aber, in diesen Themenbereichen immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

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Weinheim empfiehlt sich

Sie haben unsere Seminare besucht oder kennen uns anderweitig. Daneben finden Sie Weiterbildung wie wir unverzichtbar im beziehungsorientierten psychosozialen Arbeitsumfeld. Dazu hoffen wir sehr, dass wir einen positiven und gewinnbringenden Eindruck hinterlassen haben, sodass es Ihnen leicht fällt über das IF Weinheim mit Freund*innen, Bekannten und Arbeitskolleg*innen zu sprechen.

Wir wünschen uns, dass unsere Seminare und alles, was daraus erwächst, weitergetragen wird, indem unsere Angebote von vielen neuen Teilnehmenden besucht werden. Hierzu bitten wir Sie uns aktiv weiterzuempfehlen. Vielleicht machen Sie das ja ohnehin, aber ab jetzt wollen wir uns bei Ihnen besonders dafür bedanken.

Neue Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, bei der Anmeldung den Empfehlungsgeber, die Empfehlungsgeberin zu benennen. Wir werden Sie für jeden Teilnehmenden, den unsere Datenbank noch nicht kennt, mit einem kostenfreien Seminartag belohnen. Empfehlen Sie uns an neue Einrichtungen, z.B. an Ihren Arbeitgeber, und es kommt zu einem Inhouse-Auftrag, bedanken wir uns gerne mit gleich zwei kostenfreien Seminartagen.

Sie können die Seminartage ansammeln und jederzeit bei eigenen Seminarbelegungen in Abzug bringen.

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