Fortbildungspunkte

Für Seminare können Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Ärzt*innen Fortbildungspunkte bei ihren Kammern beantragen. Für die meisten Seminarangebote wurden in der Vergangenheit von den heilberuflichen Kammern mind. 8 Fortbildungspunkte je Seminartag bewilligt. Wir unterstützen gerne Ihre Antragsstellung.
 
Sollte eine Einzelbeantragung durch ein Kammermitglied nicht möglich sein, ist auch eine Antragsstellung durch das IF Weinheim möglich. Da von den heilberuflichen Kammern Gebühren erhoben werden, erlauben wir uns je Teilnahmebescheinigung 22,- Euro als Kostenbeteiligung in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen muss das Interesse an Fortbildungspunkten mindestens 10 Wochen im Voraus ausdrücklich der Geschäftsstelle angegeben werden.